Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für alle Fahrten und Veranstaltungen, die ab dem 1.1.2013 durchgeführt werden, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Bestellung bereits vor dem 1.1.2013 erfolgt.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Vereins Dampflokfreunde Berlin e.V. zur Durchführung historischer Sonderfahrten.
Unser Zug ist ein historischer Zug. Es gelten die hier aufgeführten gesonderten Regelungen.

1. Leistungen
Der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. veranstaltet Fahrten mit historischen Zügen. Der Verein richtet auch Ausstellungen, Eisenbahnfeste und weitere Veranstaltungen aus. Soweit er Leistungen (auch Nebenleistungen) Dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen.

 

2.0. Abschluss eines Vertrages
Primär werden die Fahrkarten im Vorverkauf angeboten.
Mit Bestellung einer Fahrkarte erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Mit Versenden (per Post oder per Mail) der Fahrkarte ab Ausgabeort ist die Anmeldung des Kunden angenommen und der Vertrag gilt als abgeschlossen.
Mit dem Versand der Fahrkarte erfolgt die Rechnungslegung. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechnungseingang. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung für den Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. kosten- und spesenfrei.
Bei kurzfristigen Buchungen ist eine Bezahlung direkt am/im Zug möglich.

 

2.1. Abschluss eines Vertrages am/im Zug
Ein Vertrag kommt ebenfalls mit dem Lösen einer Fahrkarte in einem unserer Fahrzeuge zustande. Mit Lösen einer Fahrkarte am/im Zug erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

2.2. Online-Bestellung
Eine Bestellung über die Vereins-Internetseite ist möglich. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB liegt kein sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Online-Bestellung von Fahrkarten ist damit unmittelbar nach Annahme durch den Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. bindend. (siehe auch unter 2.0.).

 

2.3. Preise/Umsatzsteuer
Alle Preise sind in Euro angegeben. In den Fahrpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß der jeweils aktuellen Fassung des UStG enthalten.

 

2.4. Bezahlung
Alleiniges zulässiges Zahlungsmittel ist der Euro (€). Vom Personal im Zug bzw. auf einer Ausstellung/ Veranstaltung werden keine Schecks, Kredit- oder Geldkarten und keine Fremdwährungen angenommen.
Bei Bezahlung im Zug sollte das Fahrgeld möglichst abgezählt bereitgehalten werden. Das Zugbegleitpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 20,00 € zu wechseln und Ein- und Zwei-Centstücke im Betrag von mehr als 10 Ct sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen sofort vorgebracht werden.

 

2.5. Familienkarten
Eine Familienkarte wird grundsätzlich nur dann ausgestellt, wenn nachweislich für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder (6 bis 14 Jahre) eine Fahrtberechtigung erworben werden soll.

 

2.6. Kindermitfahrten
Kinder unter 6 Lebensjahren können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Als Aufsichtpersonen im Sinne dieses Absatzes gelten nur Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos und haben daher keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Wenn Sie dennoch einen festen Sitzplatz sichern möchten, buchen Sie bitte für 5,- EUR eine Sitzplatzreservierung.

 

2.7. Fahrpreisrückerstattung
Alle Rückzahlungen von seiten der Dampflokfreunde Berlin e.V. erfolgen ausschließlich unbar. Der Teilnehmer muß hierzu schriftlich eine geeignete Bankverbindung angeben. An diese wird der beanspruchbare Betrag überwiesen.

 

2.8. Mindestteilnehmerzahl
Sofern bei den einzelnen Fahrten nichts anderes angegeben ist, werden sie nur durchgeführt, wenn eine Mindest-teilnehmer-zahl von 150 Personen erreicht ist.

 

3. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

a) Personen, die unter erheblichem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehenb) Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.

c) Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der Fahrgäste gefährden können.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1.
Der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospekt-, Plakat- und Onlineangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor oder mit Versand der Fahrkarte informiert wird.

 

4.2.
Notwendige Änderungen und Abweichungen (auch im Ablauf) von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sind gestattet. Dies kann die Reiseroute ebenso betreffen wie den Einsatz von Lokomotiven und Wagen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keinerlei Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Fahrgast insbesondere nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Preises.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann vor Fahrtantritt den Vertrag kündigen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. hat nach der Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt je Person:
bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 20%
ab 29. Tag bis 1 Tag vor Fahrtantritt 50%
am Fahrttag oder bei Nichtantritt 100% des Fahrpreises, mindestens jedoch 15 €.

 

6. Rücktritt, Änderung durch den Verein Dampflokfreunde Berlin e.V.
Der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. oder auch die durch sie vermittelten Leistungsträger nicht zu vertreten hat. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keinerlei Ersatzansprüche.


7. Gewährleistung und Haftung
7.1.
Etwaige Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich vor Ort dem Zugbegleitpersonal vorzutragen.

7.2.
Der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. haftete nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. ist für Sachschäden, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrpreises beschränkt. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch einen Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

7.3.
Gelten für eine von einem Dritten zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beru-hende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

 

7.4.
Sie reisen in historischen Eisenbahnfahrzeugen und müssen mit Unannehmlichkeiten (z. B. bei geöffneten Fenstern) wie Zugluft oder Verschmutzung z. B. durch Regen oder Lokomotivabgase, stärkere Erwärmung des Fahrgastraumes o. ä. rechnen. Für eine Verschmutzung Ihrer Kleidung übernehmen wir keine Haftung.

 

7.5. Verspätungen
Bei Verspätungen unseres Zuges können wir keine Haftung für evtl. entstehende Folgekosten übernehmen. Kann aufgrund einer Verspätung nicht oder nur in verkürzter Form am Folgeprogramm (z.B. Dampferrundfahrt, Eisenbahnausstellung, etc.) teilgenommen werden, können wir keine Haftung übernehmen.
Es berechtigt den Fahrgast nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Preises.

 

8. Fremdleistungen
Für Fremdleistungen, die der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. unentgeltlich vermittelt (z.B. Ausflüge, Stadt–führungen, Dampferfahrten, Sonderveranstaltungen), wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

9. Einhaltung von Zoll-, Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für alle in diesem Zusammenhang erwachsenden Pflichten ist der Teilnehmer der Fahrt selbst verantwortlich und haftbar. Es berechtigt den Fahrgast nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Preises.

 

10. Rauchverbot
Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Beschriftungen und Zeichen an und in den Fahrzeugen sind rechtlich ohne Bedeutung, ihnen kommt lediglich historische Bedeutung zu. Beachten Sie hierzu unbedingt Anweisungen des Zugbegleitpersonals.

 

11. Lokomotivmitfahrten
Lokomotivmitfahrten stellen eine im allgemeinen Fahrpreis nicht enthaltene Zusatzleistung dar. Sofern die Möglichkeit dazu gewährt wird, muß der Kunde im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte sein. Die Mitfahrt wird verwehrt, wenn erkennbar ist, das Einfluß von Alkohol und/oder Drogen besteht. Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Anweisungen des Personals. Kinder dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person mitfahren.
Eine Haftung für Schäden oder Verschmutzungen an der Kleidung seitens der Dampflokfreunde Berlin e.V. besteht nicht, es handelt sich dabei um Eigenverschulden. Den Anweisungen des Fahrzeugpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Für diese Mitfahrten ist ein gesonderter Vertrag erforderlich.

 

12. Ergänzungen
Für jede einzelne Veranstaltung/Fahrt ist der Verein Dampflokfreunde Berlin e.V. berechtigt, besondere ergänzende Bestimmungen auszugeben. Diese werden durch Aushang oder durch Übergabe an den Teilnehmer übermittelt. Weiterführenden Weisungen des Zugpersonals ist entsprechend Folge zu leisten.

 

13. Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass alle beteiligten Mitarbeiter, von Lokführer über Reiseleitung bis zum Servicepersonal im Zug, ehrenamtliche Mitarbeiter sind, die diese Tätigkeit in ihrer Freizeit verrichten und hierfür nicht bezahlt werden.

 

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben, ist Berlin.